Grundfahraufgaben Klasse B
Allgemein
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind.
Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 und 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummern 2.3 bis 2.4 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
Die Grundfahraufgabe 2.5muss bei jeder praktischen Prüfung stattfinden.
eine aus zwei Aufgaben
Grundfahraufgabe 2.1 | Grundfahraufgabe 2.2 |
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt | Rückwärts fahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) |
Inhalt der Grundfahraufgabe
Fehlerbewertung:
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs | Ungenügende Beobachtung des Verkehrs |
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung | Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung |
Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten | Fehlerhafte Endstellung (z.B. Einklemmen anderer Fahrzeuge) |
Mehr als zwei Korrekturzüge | Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm |
Mehr als zwei Korrekturzüge |
eine aus zwei Aufgaben
Grundfahraufgabe 2.3 | Grundfahraufgabe 2.4 |
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) | Umkehren |
Inhalt der Grundfahraufgabe
Fehlerbewertung:
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs | Ungenügende Beobachtung des Verkehrs |
Nicht ausreichender Seitenabstand | Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot |
Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus | |
Mehr als zwei Korrekturzüge |
Grundfahraufgabe 2.5
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat den PKW durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zum Stillstand zu bringen. Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung desrückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.
Fehlerbewertung:
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse
- Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken
- Abwürgen des Motors
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs beim Wiederanfahren
Bewertung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.
Korrekturzug
Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.
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