Klasse A

Allgemein

Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer –Mittel -oder Seitenständer– und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will.

Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z.B. Stiefel) zu tragen.

Nachfolgende Aufzählungen und Tabellen beschreiben Art und Anzahl der zu prüfenden Grundfahraufgaben .
Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A, A1, A2 oder AM selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.

Bewertung der Grundfahraufgaben

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber