Klasse AM

Allgemein

Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer –Mittel -oder Seitenständer– und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will.

Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z.B. Stiefel) zu tragen.

Nachfolgende Aufzählungen und Tabellen beschreiben Art und Anzahl der zu prüfenden Grundfahraufgaben .
Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A, A1, A2 oder AM selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.

Summe der Grundfahraufgaben

Obligatorisch Alternativ

Grundfahraufgabe 2.2

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Inhalt der Grundfahraufgabe


Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Klasse AM aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nach folgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil gehalten wird.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.5

Slalom

Inhalt der Grundfahraufgabe


Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.5) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durch fahren.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.3

Ausweichen ohne Abbremsen

Inhalt der Grundfahraufgabe


Beschleunigen auf etwa 40 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nach folgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.4

Ausweichen nach Abbremsen

Inhalt der Grundfahraufgabe

Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigen stabilen Bereich (ca . 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurück kehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sich ergestellt ist, dass eine Gefährdung des nach folgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.7

Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

Inhalt derGrundfahraufgabe

Der Bewerber hat eine Strecke von ca. 25 m mit Schrittgeschwindigkeit unter Bei behaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.8

Stop and Go

Inhalt der Grundfahraufgabe


Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zwei mal der andere Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1 2. Spiegelstrich) ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.9

Kreisfahrt

Inhalt der Grundfahraufgabe

Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.
Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.

Fehlerbewertung:

Bewertung der Grundfahraufgaben

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber