Klasse B

Allgemeine

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind.
Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 und 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummern 2.3 bis 2.4 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

Die Grundfahraufgabe 2.5muss bei jeder praktischen Prüfung stattfinden.

Grundfahraufgabe 2.1

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Inhalt der Grundfahraufgabe

Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.


Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.2

Rückwärts fahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe

Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z.B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.3

Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung):

Inhalt der Grundfahraufgabe

Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.

Beispiele:

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.4

Umkehren

Inhalt der Grundfahraufgabe

Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z.B. Park-oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).

Fehlerbewertung:

Grundfahraufgabe 2.5

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat den PKW durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zum Stillstand zu bringen. Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung desrückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.

Fehlerbewertung:

Bewertung der Grundfahraufgaben

Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.

Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe