Klasse D1
Obligatorisch | Alternativ |
Allgemein
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse D1 bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann.
Sie bestehen aus Fahrauf gaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vorherankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk - oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig.
Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.
Grundfahraufgabe 2.5
Halten zum Ein- oder Aussteigen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Heranfahren an eine Bordsteinkante in einem Zug, um Passagieren ein sicheres Ein- oder Aussteigen zu ermöglichen.
Das Fahrzeug ist innerhalb von etwa 25 m nach Verlassen der normalen Fahrspur zum Heranfahren an die „Haltestelle“ annähernd parallel zum Bordstein anzuhalten.
Die Aufgabe kann auch in einer Haltebucht durch geführt werden; in diesem Fall muss das Fahrzeug innerhalb der Haltebucht zum Stehen kommen. Der Abstand zwischen der äußeren Kante des Einstiegs und der Bordsteinkante darf höchstens 30 cm betragen.
Fehlerbewertung
- Auffahren auf den Bordstein
- Abstand zur Bordsteinkante mehr als 30 cm
- Nicht annähernd parallel zum Bordstein angehalten
- Nichterreichen der Endposition in einem Zug innerhalb von etwa 25 m / innerhalb der Haltebucht
Grundfahraufgabe 2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Inhalt der Grundfahraufgabe
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahn begrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als zwei Korrekturzüge
Grundfahraufgabe 2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Lücke zwischen hintereinander stehen den Fahrzeugen (ggf. Markierungen) und in die Lücke einfahren und halten.
Das Fahrzeug muss parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung stehen
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Fehlerhafte Endstellung (z.B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
- Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als zwei Korrekturzüge
Grundfahraufgabe 2.3
Rückwärts quer- oder schräg einparken
Inhalt der Grundfahraufgabe
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Lücke zwischen nebeneinander stehen den Fahrzeugen (ggf. Markierungen), in diese Lücke rückwärts einfahren und halten oder neben einem einzelnen Fahrzeug rückwärts aufstellen und halten. Das Prüfungsfahrzeug muss in ausreichendem Seitenabstand zwischen den Fahrzeugen (ggf. Markierungen) bzw. zu dem einzelnen Fahrzeug stehen.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Nicht ausreichender Seitenabstand
- Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als zwei Korrekturzüge (Wegen der Platzverhältnisse notwendiges Rangieren zählt nicht als Korrekturzug
Bewetung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt,
- bei der „Rampenaufgabe“ die Rampe anfährt bzw. die hintere Markierung überfährt.
Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, ist die Abfahrtkontrolle (Anlage 7) trotzdem durchzuführen, bei den Klassen D und D1 einschließlich der Handfertigkeiten.