Klasse D1

Obligatorisch Alternativ

Allgemein

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse D1 bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann.
Sie bestehen aus Fahrauf gaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vorherankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk - oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig.
Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.

Grundfahraufgabe 2.5

Halten zum Ein- oder Aussteigen

Inhalt der Grundfahraufgabe


Heranfahren an eine Bordsteinkante in einem Zug, um Passagieren ein sicheres Ein- oder Aussteigen zu ermöglichen.
Das Fahrzeug ist innerhalb von etwa 25 m nach Verlassen der normalen Fahrspur zum Heranfahren an die „Haltestelle“ annähernd parallel zum Bordstein anzuhalten.
Die Aufgabe kann auch in einer Haltebucht durch geführt werden; in diesem Fall muss das Fahrzeug innerhalb der Haltebucht zum Stehen kommen. Der Abstand zwischen der äußeren Kante des Einstiegs und der Bordsteinkante darf höchstens 30 cm betragen.

Fehlerbewertung

Grundfahraufgabe 2.1

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Inhalt der Grundfahraufgabe


Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahn begrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

Fehlerbewertung

Grundfahraufgabe 2.2

Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe


Selbständiges Auswählen einer geeigneten Lücke zwischen hintereinander stehen den Fahrzeugen (ggf. Markierungen) und in die Lücke einfahren und halten.
Das Fahrzeug muss parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung stehen

Fehlerbewertung

Grundfahraufgabe 2.3

Rückwärts quer- oder schräg einparken

Inhalt der Grundfahraufgabe


Selbständiges Auswählen einer geeigneten Lücke zwischen nebeneinander stehen den Fahrzeugen (ggf. Markierungen), in diese Lücke rückwärts einfahren und halten oder neben einem einzelnen Fahrzeug rückwärts aufstellen und halten. Das Prüfungsfahrzeug muss in ausreichendem Seitenabstand zwischen den Fahrzeugen (ggf. Markierungen) bzw. zu dem einzelnen Fahrzeug stehen.

Fehlerbewertung

Bewetung der Grundfahraufgaben

Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.

Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, ist die Abfahrtkontrolle (Anlage 7) trotzdem durchzuführen, bei den Klassen D und D1 einschließlich der Handfertigkeiten.