Klasse C1E
Allgemein
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber eine Fahrzeugkombination der Klasse C1E bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann.
Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk - oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig, mit Ausnahme des Signalisierens des Abstandes von der „Rampe“ bei Aufgabe 2.2.
Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.
Grundfahraufgabe 2.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Inhalt der Grundfahraufgabe
Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeug kombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu über fahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1m Abstand des breiteren Fahrzeugs parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Fehlerbewertung:
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
- Mehr als 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Nichtbetätigen der Rückfahrsperre (falls vorhanden)
- Mehr als drei Korrekturzüge
Grundfahraufgabe 2.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca. 15 m entfernt zu einer Rampe. Durch Rückwärtsfahren ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens 1 m Abstand). Die Rampe kann durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen und / oder Markierungen ersetzt werden.
Die „Ladestelle“ muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur „Ladestelle“ kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und / oder akustisch signalisiert werden.
Fehlerbewertung:
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Nicht annähernd parallel mit dem Heck des Anhängers zur „Ladestelle“ angehalten
- Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen / Signal des Sicherungspostens
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als drei Korrekturzüge
Bewertung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.
- bei der „Rampenaufgabe“ die Rampe anfährt bzw. die hintere Markierung überfährt
Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen trotzdem durchzuführen.