Klasse CE
Allgemein
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber einen Gliederzug (Kraftfahrzeug der Klasse C mit Mehrachsanhänger oder mit Starrdeichselanhänger) oder ein Sattelkraftfahrzeug (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann.
Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichendzu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vorherankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk- oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig, mit Ausnahme des Signalisierens des Abstandes von der „Rampe“ bei Aufgabe 2.1.2 bzw. 2.2.2. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehrsichernde Person nicht mehr sieht.
In jeder Prüfung sind zwei Grundfahraufgaben durchzuführen.
Grundfahraufgabe 2.1.1
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
Inhalt der Grundfahraufgabe
An einer Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt möglichst weit rechts anhalten. So dann die Fahrzeugkombination rückwärts nach links fahren. Nach Abschluss des Linksbogens ohne weitere Rangierbewegung vorwärts nach rechts fahren.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als vier Korrekturzüge
Grundfahraufgabe 2.1.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca. 20 m entfernt zu einer Rampe. Durch Rückwärtsfahren ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens 1 m Abstand).
Die Rampe kann durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen und / oder Markierungen ersetzt werden. Die „Ladestelle“ muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur „Lade stelle“ kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und / oder akustisch signalisiert werden.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Nicht annähernd parallel mit dem Heck des Anhängers zur „Ladestelle“ an gehalten
- Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen / Signal des Sicherungspostens
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als vier Korrekturzüge
Grundfahraufgabe 2.2.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Inhalt der Grundfahraufgabe
Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren.
Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand parallel zum Bord stein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
- Mehr als 1m Abstand zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
- Nichtanhalten bei Abbrechender Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als drei Korrekturzüge
Grundfahraufgabe 2.2.2
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca. 2 m seitlich versetzt und ca. 25 m entfernt zu einer Rampe.
Durch Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens1 m Abstand). Die Rampe kann
durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen und / oder Markierungen ersetzt werden. Die „Ladestelle“ muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur „Ladestelle“ kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und / oderakustisch signalisiert werden.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Nicht annähernd parallel mit dem Heck des Anhängers zur „Ladestelle“ angehalten
- Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen / Signal des Sicherungspostens
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
- Mehr als drei Korrekturzüge
Bewertung der Grundfahraufgaben
Die Aufgaben dürfen einmal wiederholt werden.
Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt,
- bei der „Rampenaufgabe“ die Rampe anfährt bzw. die hintere Markierung überfährt.
Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen trotzdem durchzuführen.