Klasse CE

Allgemein

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber einen Gliederzug (Kraftfahrzeug der Klasse C mit Mehrachsanhänger oder mit Starrdeichselanhänger) oder ein Sattelkraftfahrzeug (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann.
Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichendzu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vorherankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk- oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig, mit Ausnahme des Signalisierens des Abstandes von der „Rampe“ bei Aufgabe 2.1.2 bzw. 2.2.2. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehrsichernde Person nicht mehr sieht.

In jeder Prüfung sind zwei Grundfahraufgaben durchzuführen.

Grundfahraufgabe 2.1.1

Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links

Inhalt der Grundfahraufgabe


An einer Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt möglichst weit rechts anhalten. So dann die Fahrzeugkombination rückwärts nach links fahren. Nach Abschluss des Linksbogens ohne weitere Rangierbewegung vorwärts nach rechts fahren.

Fehlerbewertung

Grundfahraufgabe 2.1.2

Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen

Inhalt der Grundfahraufgabe


Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca. 20 m entfernt zu einer Rampe. Durch Rückwärtsfahren ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens 1 m Abstand).
Die Rampe kann durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen und / oder Markierungen ersetzt werden. Die „Ladestelle“ muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur „Lade stelle“ kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und / oder akustisch signalisiert werden.

Fehlerbewertung

Grundfahraufgabe 2.2.1

Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Inhalt der Grundfahraufgabe
Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren.
Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand parallel zum Bord stein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

Fehlerbewertung

Grundfahraufgabe 2.2.2

Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

Inhalt der Grundfahraufgabe
Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca. 2 m seitlich versetzt und ca. 25 m entfernt zu einer Rampe.
Durch Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens1 m Abstand). Die Rampe kann
durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen und / oder Markierungen ersetzt werden. Die „Ladestelle“ muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur „Ladestelle“ kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und / oderakustisch signalisiert werden.

Fehlerbewertung

Bewertung der Grundfahraufgaben

Die Aufgaben dürfen einmal wiederholt werden.

Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen trotzdem durchzuführen.